Diskotheken - Inhalt & Gebäude
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
1. Betonzwischendecken
Wenn es sich um ein mehrstöckiges Gebäude handelt, muss auf jeden Fall zwischen der Diskothek und dem nächsten Stockwerk eine Betonzwischendecke vorhanden sein.
2. Alarmanlage
Wünschenswert wäre eine VdS - anerkannte Alarmanlage - Klasse C - mit Aufschaltung zu einem VdS - anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen. Hierüber benötigen wir dann ein Attest von dem Verband der Schadenversicherer, welches der Errichter erstellen muss sowie eine Kopie des Wartungsvertrages. Ist eine andere Alarmanlage vorhanden, kann diese evtl. vom Versicherer auch akzeptiert werden.
Deckungsumfang:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruch/Diebstahl
- Vandalismus
- Mietverlust
- Betriebsunterbrechung
Was ist abgesichert?
- Geschäfts- und Büroausstattung
- Kühlanlagen, Theken, Kühlmaschinen (auch im Keller)
- Musikanlagen
- Lichtanlagen
- Lampen, Beleuchtungskörper, Werbeanlagen
- Telefon- und Fernschreibanlagen, Personalcomputer
- EDV- Server, Alarm- und Brandbekämpfungsanlagen
- Beförderungsvorrichtungen und Lastenaufzüge
- geleaste und gemietete Maschinen
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
Natürlich bieten wir für das Diskothekenkonzept auch die passende Haftpflicht-, Elektronik- (Beschädigung der elektrischen Anlagen durch Fahrlässigkeit, Feuchtigkeit, höhere Gewalt sowie Kurzschluss/Überspannung) und Glasversicherung (z. B. für Schaukästen, Lichtkuppeln oder sonstige Glasvorrichtungen).
Sind Sie interessiert ?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.